Elternbeirat
Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen unserer Einrichtung, den Eltern, dem Träger und der Gemeinde. Er wird zu Beginn jedes KiTa-Jahres im Rahmen einer Elternversammlung gewählt. Der Rat setzt sich aus je zwei Mitgliedern pro KiTa-Gruppe zusammen und tagt mindestens dreimal jährlich. Aufgabe der Elternvertretung ist es, die Interessen der Eltern gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Träger zu vertreten.
Aufnahmekriterien:
Ü3-Kinder
Es werden aufgenommen:
1. Kinder aus Familien, bei denen ein Familienmitglied aktiv in der katholischen Gemeinde/Großpfarrei St. Dionysius tätig ist oder Kinder von MitarbeiterInnen des KiTa Zweckverbandes.
2. Kinder mit katholischer Konfession, die der Gemeinde/Großpfarrei St. Dionysius angehören nach Geburtsdatum.
3. Kinder mit katholischer Konfession aus anderen Gemeinden nach Geburtsdatum.
4. Kinder unabhängig ihrer Konfession nach Geburtsdatum.
Dabei werden vorrangig aufgenommen:
- Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen würden.
- Kinder aus Familien mit persönlichen Notlagen, z.B. Ausfall einer wesentlichen Bezugsperson, Vorliegen einer Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes.
- Kinder von alleinerziehenden Müttern und Vätern.
- Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte einer Berufstätigkeit nachgehen oder eine Ausbildung absolvieren.
- Kinder, bei denen ein Erziehungsberechtigter einer Berufstätigkeit nachgeht oder eine Ausbildung absolviert.
Aufnahmekriterien:
U3-Kinder
Es werden aufgenommen:
1. Kinder aus Familien, bei denen ein Familienmitglied aktiv in der katholischen Gemeinde/Großpfarrei St. Dionysius tätig ist oder Kinder von MitarbeiterInnen des KiTa Zweckverbandes.
2. Kinder mit katholischer Konfession, die der Gemeinde/Großpfarrei St. Dionysius angehören und dem Alter entsprechend zwei Jahre in der U3-Gruppe verbleiben.
3. Kinder mit katholischer Konfession aus anderen Gemeinden, die dem Alter entsprechend zwei Jahre in der U3-Gruppe verbleiben.
4. Kinder unabhängig ihrer Konfession, die dem Alter entsprechend zwei Jahre in der U3-Gruppe verbleiben.
Dabei werden vorrangig aufgenommen:
- Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen würden.
- Kinder aus Familien mit persönlichen Notlagen, z.B. Ausfall einer wesentlichen Bezugsperson, Vorliegen einer Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes.
- Kinder von alleinerziehenden Müttern und Vätern.
- Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte einer Berufstätigkeit nachgehen oder eine Ausbildung absolvieren.
- Kinder, bei denen ein Erziehungsberechtigter einer Berufstätigkeit nachgeht oder eine Ausbildung absolviert.
Anmerkung:
Die o. g. Aufnahmekriterien werden jährlich mit dem Elternrat in der Sitzung: "Rat der Einrichtung" reflektiert und mit deren Zustimmung festgelegt.